Bei geplanten Dienstreisen ist rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise (mind. 2 Wochen vorher) einen Antrag auf Dienstreise zu stellen und die Genehmigung abzuwarten.
Nach Beendigung der Dienstreise haben Sie 6 Monate Zeit, einen Antrag auf Erstattung der Reisekosten zu stellen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an personalservice@khm.de
Sollten Sie mit erhöhten Kosten rechnen, so können Sie gerne im Voraus einen Abschlag (80% der Gesamtkosten) beantragen. Bitte beantragen Sie diesen gemeinsam mit der DR-Genehmigung.
Wenn Sie eine Exkursion planen, beachten Sie hierzu bitte das entsprechende Merkblatt und verwenden den Exkursionsantrag sowie nach Beendigung der Exkursion den Verwendungsnachweis.
Soweit dienstlich sinnvoll / notwendig, können Mitarbeiter der KHM an Fortbildungen (u. a. des Ministeriums für Inneres und Kommunales, der Hochschulübergreifenden Fortbildung oder an IT-Seminaren) teilnehmen.
Bitte stellen Sie diese Anträge rechtzeitig vorher, da jeder Antrag der Zustimmung des Personalrates bedarf.
Die Fortbildungsprogramme sowie die Anmeldeformulare finden Sie über den nebenstehenden Link.
An der KHM nehmen alle Beschäftigten an der gleitenden bzw. flexiblen Arbeitszeit teil.
Durch die gleitende Arbeitszeit können die Beschäftigten ihre Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von 6.30 Uhr (Dienstbeginn) bis 21.00 Uhr (Dienstende) unter Berücksichtigung dienstl. Belange selbst bestimmen.
Für die Gleitzeiterfassung stehen in den folgenden Dienstgebäuden entsprechende Lesegeräte zur Verfügung:
Weitere Informationen finden Sie hierzu unter den nebenstehenden Links.
Bei Fragen, die darüber hinaus auftreten, können Sie sich gerne an personalservice@khm.de wenden.
Jeder KHM-Mitarbeiter hat sich bei Erkrankung unverzüglich (bis 8:30 Uhr) bei der Personalabteilung krank zu melden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erforderlich, wenn Sie länger als drei Kalendertage erkrankt sind.
Erklärungsfilm E-Mailsignatur einrichten
Die KHM-Signatur sieht wie folgt aus :
Vorname, Name
Stellenbezeichnung in Deutsch
(Stellenbezeichnung in Englisch)
KHM-Telefonnummer +49 221 20189 – ...
KHM-Mailadresse ...@khm.de
KHM-LOGO
Kunsthochschule für Medien
Heumarkt 14
50667 Köln
Am 1. Juli 2023 (nach §8 Abs. 1, 3 LPVG) wurde eine neue Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten an der Kunsthochschule für Medien Köln geschlossen.
"Mobiles Arbeiten" soll den Beschäftigten eine höhere Flexibilität bei der Arbeitsverteilung und Arbeitsorganisation erlauben und ihnen ermöglichen, Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten an individuelle, persönliche, familiäre oder berufliche Bedürfnisse anzupassen.