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Allgemein

Dienstreisen / Reisekosten

Dienstreisen / Reisekosten

Bei geplanten Dienstreisen ist rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise (mind. 2 Wochen vorher) ein Antrag auf Dienstreise zu stellen und die Genehmigung abzuwarten.

Nach Beendigung der Dienstreise haben Sie 6 Monate Zeit, einen Antrag auf Erstattung der Reisekosten zu stellen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Pelikan.

Sollten Sie mit erhöhten Kosten rechnen, so können Sie gerne im Voraus einen Abschlag (80% der Gesamtkosten) beantragen. Bitte beantragen Sie diesen gemeinsam mit der DR-Genehmigung.

Exkursion

Exkursion

Wenn Sie eine Exkursion planen, beachten Sie hierzu bitte das entsprechende Merkblatt und verwenden den Exkursionsantrag sowie nach Beendigung der Exkursion den Verwendungsnachweis.

Fortbildung

Fortbildung

Soweit dienstlich sinnvoll / notwendig, können Mitarbeiter der KHM an Fortbildungen (u. a.  des Ministeriums für Inneres und Kommunales, der Hochschulübergreifenden Fortbildung oder an IT-Seminaren) teilnehmen.

Bitte stellen Sie diese Anträge rechtzeitig vorher, da jeder Antrag der Zustimmung des Personalrates bedarf.

Die Fortbildungsprogramme sowie die Anmeldeformulare finden Sie über den nebenstehenden Link.

Gastvorträge

Gleitende Arbeitszeit

Gleitende Arbeitszeit

An der KHM nehmen alle Beschäftigten an der gleitenden bzw. flexiblen Arbeitszeit teil.

Durch die gleitende Arbeitszeit können die Beschäftigten ihre Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von 6.30 Uhr (Dienstbeginn) bis 21.00 Uhr (Dienstende) unter Berücksichtigung dienstl. Belange selbst bestimmen.

Für die Gleitzeiterfassung stehen in den folgenden Dienstgebäuden entsprechende Lesegeräte zur Verfügung:

  • Eingangsbereich Peter-Welter-Platz 2 (unten rechts),
  • Hoftor Filzengraben 2b, c,
  • Filzengraben 8-10 (Eingangstür links),
  • (Overstolzenhaus) Rheingasse 6-8,
  • Große Witschgasse (Fotolabor).

Weitere Informationen finden Sie hierzu unter den nebenstehenden Links.

Bei Fragen, die darüber hinaus auftreten, können Sie sich gerne an Gabi Heimstadt unter gabi.heimstadt @khm .de wenden. 

Krankheit

Krankheit

Jeder KHM-Mitarbeiter hat sich bei Erkrankung unverzüglich (bis 8:30 Uhr) bei der Personalabteilung krank zu melden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erforderlich, wenn Sie länger als drei Kalendertage erkrankt sind. 

Mail-Signaturen

Mail-Signaturen für Beschäftigte

Beschäftigte der KHM können sich hier eine von drei Varianten auswählen:

1. Signatur in Deutsch und Englisch mit Link zu Facebook, Instagram und YouTube

2. Signatur in Deutsch und Englisch

3. Signatur in Deutsch


Siehe Anleitung im Video und Kopierbeispiele!

Mobiles Arbeiten 

Mobiles Arbeiten

Die Kanzlerin und der Personalrat für die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung haben am 12. September 2022 (nach §8 Abs. 1, 3 LPVG) eine Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten an der Kunsthochschule für Medien Köln geschlossen.

"Mobiles Arbeiten" soll den Beschäftigten eine höhere Flexibilität bei der Arbeitsverteilung und Arbeitsorganisation erlauben und ihnen ermöglichen, Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten an individuelle, persönliche, familiäre oder berufliche Bedürfnisse anzupassen.

    Psycholog. Beratung

    Psychologische Beratung

    Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

    Petra Clemens

    Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln
    Tel.: +49 221 20189 - 372
    Mail: die.petra@khm.de
    Sprechstunde Do: 16.30 - 17.30 h und nach Vereinbarung per Email


    KHM-Betriebsärztin

    Dr.  Mariam Konner

    Fachärztin für Arbeitsmedizin

    info@arbeitsmedizin-bensberg.de
    www.arbeitsmedizin-bensberg.de


    Psychologische und Soziale Beratung des Kölner Studierendenwerks

    - Beratungseite

    - Einzelchat von 13-14 Uhr

    Studentische Hilfskräfte

    Studentische Hilfskräfte

    Urlaub

    Urlaub

    KHM-Mitarbeiter/innen haben rechtzeitig einen Urlaubsantrag zu stellen, so dass dieser vor Antritt des Urlaubs genehmigt werden kann. Die Urlaubsanträge für die künstlerisch/wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen sind vorab vom jeweiligen Bereichssprecher zu genehmigen. Danach erhält die Personalabteilung den Antrag, ergänzt die 2. Seite und die Mitarbeiter/innen bekommen eine Fotokopie mit dem aktuellen Urlaubsstand zurück. Die Urlaubsanträge für die Professoren/innen sind vom Rektor zu genehmigen. Danach erhält die Personalabteilung den Antrag. Von hier bekommen Sie eine Fotokopie mit dem aktuellen Urlaubsstand zurück. Die weiteren Mitarbeiter/innen der KHM beantragen ihren Urlaub über den Zeus Workflow. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem nebenstehenden Rundschreiben.
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