Wir, der AstA und StuPa sind entsetzt über den Angriff der russischen Regierung auf den freien und souveränen europäischen Staat der Ukraine und verurteilen die Bedrohung des Lebens von Menschen in der Ukraine mit kriegerischen Mitteln. Wir sind solidarisch mit allen Menschen, die sich dem Krieg widersetzen und ihr Leben für den Frieden riskieren. Darüber hinaus möchten wir aktiv werden und helfen.
Wir möchten entsprechende Aktionen und Projekte angehen. Mehr erfahrt ihr in kürze in gesammelter Form hier.
Unter anderem wurde am Freitag 18.3. bereits ein sehr erfolgreiches Soli-Screening des Filmes „Women* What we Are fighting for“ der queeren, ukrainisch-russischen Filmemacherin und Aktivistin Viktoria Guyvik, zur Stärkung der queeren community in der Ukraine veranstaltet, bei dem die Veranstaltenden - eine Gruppe von Studierenden - viele Spenden sammeln konnten (siehe Foto)!
euer AstA und StuPa
Kunsthochschule für Medien Köln
Der Wahlvorstand
Verfasst: Köln, 15.02.2023
Veröffentlicht: 15.02.2023
W A H L B E K A N N T M A C H U N G
für die Wahl der Mitglieder Im Studierendenparlament der Kunsthochschule für Medien Köln
Der Wahlvorstand hat gemäß § 2 Abs. 3 Wahlordnung der Kunsthochschule für Medien Köln (WahlO) in der Fassung vom 24.09.2021 (Sonderreihe Nr. 42) beschlossen, die Wahlen für die o.g. Mitgliedergruppen als online-gestützte Wahl durchzuführen. Die Stimmabgabe erfolgt dabei im elektronischen Wahlportal mittels Aufruf und Verwendung eines elektronischen Stimmzettels. Die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl besteht bei dieser Wahl nicht.
Die Authentifizierung der Wahlberechtigten erfolgt bei POLYAS standardmäßig über die Eingabe einer ID und dem dazugehörigen Passwort. Die ID ist ein festes eindeutiges Merkmal, wie z.B. die E-Mail-Adresse der Nutzer*in.
Das einmalig gültige Passwort wird vom POLYAS System nach bestimmten Sicherheitsalgorithmen generiert. Nur bei der korrekten Eingabe beider Zugangsdaten können sich Nutzer*innen zur Stimmabgabe authentifizieren.
Die Wahlberechtigte erhalten elektronische Wahlunterlagen mit Nutzungsinformationen zur Onlinewahl.
von Dienstag, 11.04.2023, 14:00 Uhr
bis Mittwoch 19.04.2023, 14:00 Uhr
Jede und jeder Wahlberechtigte kann ihre oder seine Stimme in diesem Zeitraum unter Nutzung einer BSI-zertifizierten Wahlsoftware der Fa. POLYAS webbasiert elektronisch abgeben, ohne sich hierzu in der Hochschule befinden zu müssen. Zusätzlich wird der Wahlvorstand eine elektronische Stimmabgabe innerhalb der KHM über einen hierzu (während der üblichen Öffnungszeiten der Geschäftsstelle) zur Verfügung gestellten PC ermöglichen. Die Wahlberechtigten werden rechtzeitig darüber informiert, wo der PC bereitsteht.
Nähere Informationen zur Durchführung der Wahlen über POLYAS sowie Angaben zur Gewährleistung von Datensicherheit und Datenschutz durch den Anbieter finden Sie unter: https://www.polyas.de/sicherheit/wahlgeheimnis. Die nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gebotenen Angaben zur Datenverarbeitung finden Sie in einem gesonderten Dokument.
Bei ergänzenden Fragen wenden Sie sich gerne an den Wahlvorstand.
Max. Anzahl der zur Wahl stehenden Sitze im Studierendenparlament:
Vertreter*innen: 8
Wahlberechtigt sind alle eingeschriebenen Studierenden der Kunsthochschule für Medien Köln.
Wählen darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag benannt ist (s.u.).
Bis spätestens Mittwoch 21. März 2023 werden die für die anstehende Wahl wahlberechtigten Studierenden im Wählerverzeichnis elektronisch bekannt gemacht.
Jede*r wahlberechtigte Studierende der KHM kann beim Wahlvorstand innerhalb von 5 Tagen nach Auslage bzw. Aushang schriftlich Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen.
Jede bzw. jeder Wahlberechtigte kann nur in der Gruppe wählen und gewählt werden, der sie oder er angehört. Gehört ein Mitglied der Hochschule verschiedenen Gruppen an, so hat es bis zum 28. Tag vor der Wahl gegenüber dem Wahlvorstand schriftlich zu erklären, in welcher Gruppe es sein Wahlrecht ausüben will. Andernfalls ordnet der Wahlvorstand das Mitglied einer der Gruppen zu, denen es angehört.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppe der Studierende im Studierendenparlament werden nach den Grundsätzen der Personenwahl (Mehrheitswahl) getrennt in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die wahlberechtigten Studierenden wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter aufgrund von Wahlvorschlägen. Die Stimmberechtigten haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen bzw. Vertreter und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter ihrer Gruppe zu wählen sind (s. Angaben oben). Für jede Kandidatin oder jeden Kandidaten kann nur eine Stimme abgegeben werden. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert,
bis Dienstag 28. März 2023
Wahlvorschläge einzureichen.
Wahlvorschläge sind getrennt nach den zur Wahl stehenden Gremien beim Wahlvorstand einzureichen.
Es dürfen nur wählbare Studierende vorgeschlagen werden. Jeder Wahlvorschlag muss eindeutig das Gremium erkennen lassen, für die die Kandidatin oder der Kandidat vorgeschlagen wird sowie deren bzw. dessen Name, Vorname, Matrikelnummer und Anschrift. Dem Wahlvorschlag muss außerdem eine unwiderrufliche Erklärung der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten, dass sie oder er mit der Aufstellung einverstanden ist. Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei wahlberechtigten Studierenden unterzeichnet werden. Den Unterschriften sind Name und Vorname der Unterzeichner*innen in Druckschrift beizufügen.
Die Wahlvorschläge können entweder während der Dienststunden persönlich bei den Mitgliedern des Wahlvorstandes (Charlotte Senff, Jamina Bartl, Fabian Rieke, Peter-Welter-Platz 2, Zimmer 4 und Juliane Schwibbert, Peter-Welter-Platz 2, EG, Zimmer 0.2) abgegeben oder per Post an den Wahlvorstand übersandt werden. Bei der Postzustellung gilt das Datum des Eingangsstempels beim Wahlvorstand.
Wahlvorschläge sind ungültig, wenn sie nicht fristgerecht eingereicht werden oder den Bestimmungen der Wahlordnung nicht entsprechen. Die zuerst genannte Unterzeichnerin oder der zuerst genannte Unterzeichner eines Wahlvorschlags gilt dem Wahlvorstand gegenüber als zur Entgegennahme von Erklärungen berechtigt (Vertrauensperson).
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlvorstand spätestens am 12. Tag vor dem ersten Wahltag (hier: 30. März 2023). Werden Mängel festgestellt, benachrichtigt der Wahlvorstand unverzüglich die Vertrauensperson und fordert diese auf, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beheben. Wahlvorschläge, die die Anforderungen trotz Beanstandung nicht erfüllen, werden nicht zugelassen. In diesem Fall wird die Vertrauensperson unverzüglich unter Angabe der Gründe unterrichtet.
Gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlages kann die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner des betreffenden Wahlvorschlages sowie die zurückgewiesene Kandidatin oder der zurückgewiesene Kandidat innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Wahlvorstand Einspruch einlegen. Dieser entscheidet unverzüglich über den Einspruch.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist, spätestens jedoch am
Montag, 01. April 2023
werden die gültigen Wahlvorschläge elektronisch bekannt gemacht. Einwände gegen die Wahlvorschläge können binnen drei Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlvorstand eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet der Wahlvorstand unverzüglich.
Die Auszählung der elektronischen Stimmen erfolgt direkt nach Ende der Wahlfrist am
Mittwoch, 19.April 2023 14:00 Uhr
hochschulöffentlich, ebenfalls unter Verwendung der POLYAS Software.
Das Wahlergebnis wird vom Wahlvorstand unmittelbar nach Feststellung desselben elektronisch und zusätzlich durch Aushang an der Tafel „Amtliche Bekanntmachungen der Kunsthochschule für Medien Köln“, Dienstgebäude Peter-Welter-Platz 2, 1.OG links, öffentlich bekanntgemacht.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Wahlvorstand Einspruch erhoben werden.
Einspruchsberechtigt ist jede und jeder Wahlberechtigte. Der Einspruch ist nur mit der Begründung zulässig, dass
a) das Wahlergebnis rechnerisch ungültig festgestellt worden sei,
b) gültige Stimmen für ungültig oder ungültige Stimmen für gültig erklärt worden seien, wodurch sich das
Wahlergebnis verändert habe,
c) eine Verletzung von Vorschriften der Wahlordnung das Wahlergebnis beeinflusst habe.
Über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl entscheidet die Rektorin/der Rektor.
Die aktuelle WahlOrdnung können Sie unter https://www.khm.de/ueber_uns_hochschule/ abrufen.
Diese Wahlbekanntmachung wird elektronisch und zusätzlich durch Aushang an der Tafel „Amtliche Bekanntmachungen der Kunsthochschule für Medien Köln“, Dienstgebäude „Peter-Welter-Platz 2“, 1.OG links, bekannt gemacht.
Allgemeiner Studierendenausschuss
Vorsitz: "Mini" Jasmina Bartl
Stellvertretender Vorsitz: Charlotte Senff
Kontakt: asta@khm.de
Studierendenparlament
Vorsitz: Fabian Rieke
Kontakt: stupa@khm.de
StuPa-Büro, Peter-Welter-Platz 2, 4. OG
Kunsthochschule für Medien Köln Peter-Welter-Platz 2
D-50676 Köln
Tel +49 221 20189 - 0
Fax +49 221 20189 - 17
Rektor- / Kanzlerbüro
Susanne Hackländer
Tel.: +49-221-20189-111
rektor@khm.de
Ingrid Panne
Tel.: +49-221-20189-212
panne@khm.de
Referentin des Rektorats
Heidrun Hertell
Tel.: +49-221-20189-130hertell@khm.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel +49 221 20189 - 135 / - 330
Fax +49 221 20189 - 49135presse@khm.de
Studienbüro / -beratung
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 20189 - 119
Fax: +49 221 20189 - 49119
Mail: studoffice@khm.de
Öffnungszeiten
Mo-Do: 10-13 h; Do: 14-16
Gleichstellung der KHM
Erica Boccasso
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 20189 - 135
Mehr Infos unter Gleichstellung
Wachdienst
Tel.: +49 221 20189 - 105
Mobil: +49 173 7480228
Mail: wachdienst@khm.de
Administration der Website
Mail: webmaster@khm.de
vvvvv
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