Die Personalvertretung hat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) unter anderem die allgemeine Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden.
Wenn Sie Probleme oder einfach nur Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir stehen Ihnen zur Verfügung und sind für Hinweise, Anregungen oder auch Kritik sehr dankbar.
Wir hoffen, dass sich bald wieder ein örtl. Personalrat an der KHM bilden wird. Ein örtl. Personalrat ist sehr wichtig für eine Einrichtung, da dieser natürlich vor Ort einen besseren Überblick haben kann.
Anfragen bitte weiterhin per Mail an personalrat@khm.de. Ihre E-Mails werden an den Hauptpersonalrat weitergeleitet.
Für persönlichen oder telefonischen Redebedarf können Sie uns gerne eine Terminanfrage via E-Mail zusenden.
Ihr Hauptpersonalrat
Der Personalrat arbeitet auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) des Landes NRW.
Danach hat der Personalrat u.a.
Das LPVG unterscheidet zwischen verschiedenen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, und zwar der:
Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung unterliegt, kann sie nur mit der Zustimmung des Personalrates getroffen werden.
Dazu gehören z.B.:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sie soll nur einen Überblick vermitteln über die Palette der Mitbestimmungsrechte.