Angesichts der Entwicklungen der Pandemie ist das Studienbüro ausschließlich telefonisch und über die E-Mail-Adresse studoffice@khm.de zu erreichen. Alle Einreichungen und Ausgaben werden auf Anfrage digital oder per Post abgewickelt.
Informationen zum Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2021/22:
Angesichts der Pandemie bitten wir aktuell darum, von der Einreichung nicht-digitaler Arbeiten abzusehen und die Unterlagen per Post zuzusenden. Eine persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist aufgrund der verschärften Maßnahmen im diesjährigen Verfahren nicht möglich!
Willkommen im Studienbüro der Kunsthochschule für Medien Köln. Wir kümmern uns um Fragen, Sorgen und Nöte rund um das Studium an der KHM. Geöffnet ist das Studienbüro montags bis donnerstags von 10 - 13 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14 - 16 Uhr.
Vor Beginn eines neuen Semesters ist die Rückmeldung erforderlich. Die notwendigen Informationen zur Rückmeldung werden per Mail herausgegeben und auf der Website veröffentlicht. Etwa eine Woche nach Zahlung des Semesterbeitrages liegen der aktuelle Studienausweis inkl. Semesterticket sowie Studienbescheinigungen hier zur Abholung bereit.
Im ersten Semester ist eine Studienberatung durch eine Professorin/einen Professor obligatorisch und durch deren/dessen Unterschrift auf dem Mentorenbogen zu dokumentieren. Diese intensive, persönliche Studienberatung dient den Studierenden der Vorbereitung auf die besonderen Anforderungen des Projektstudiums. Der Mentorenbogen muss spätestens bis zur Rückmeldung zum 2. Semester im Studienbüro vorgelegt werden.
Für in Seminaren erbrachte Leistungen bzw. für Projekte erhalten die Studierenden Leistungsnachweise, die von den Lehrenden unterschrieben und in Form von Leistungsscheinen im Studienbüro abgegeben werden. Zur Erstellung von Hausarbeiten stehen folgende Orientierungshilfen zur Verfügung. Die Scheine werden registriert und den Studierenden am Ende des Studiums wieder ausgehändigt.
Eine Beurlaubung vom Studium ist in bestimmten Fällen auf Antrag möglich. Dieser Antrag muss unter Vorlage der enstpechenden Nachweise, in einigen Fällen mit der Befürwortung einer Professorin/eines Professors innerhalb der Rückmeldefristen im Studienbüro eingereicht werden. Bei einer Beurlaubung ruhen die Fachsemester. Die Semesterbeitragspflicht entfällt im Falle einer Studierunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung, bei Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes und im Fall eines Auslandsstudiums.
Die Regelstudienzeit beträgt für das grundständige Studium (Diplom 1) 9 Semester, für das postgraduierte Studium (Diplom 2) 4 Semester, diese Zeiträume erhöhen sich für Studierende während der Corona-Epidemie um 1 Semester. Bei Überschreitung dieser Regelstudienzeit gelten die einschränkenden Maßnahmen des Rektorats.
Die verbindlichen Richtlinien finden Sie in den Diplomprüfungsordnungen 1 und 2.
Im 3. Fachsemester werden die Studierenden des Diplomstudiengangs 1 eingeladen, das Vordiplom abzulegen. Alle 8 Leistungsnachweise sind für die Anmeldung erforderlich und müssen dem Studienbüro vorgelegt werden:
Nach Prüfung der Leistungsnachweise durch das Studienbüro kann ein Termin mit den Betreuern zur Vordiplomprüfung vereinbart werden. Der unterzeichnete Prüfungsbogen ist nach der Prüfung im Studienbüro abzugeben, zusätzliche Informationen im Leitfaden.
Sobald alle Leistungsnachweise vorliegen,
für Studierende Diplom 1:
für Studierende Diplom 2:
kann das Diplom angemeldet werden. Ergänzend zu den vorher vorliegenden und vom Studienbüro geprüften Leistungsscheinen wird neben dem Anmeldungsbogen eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan - gegengezeichnet von einer/m Betreuer*in und der Projektverwaltung - beim Prüfungsausschuss (über das Studienbüro) eingereicht.
Erst wenn alle Leistungsnachweise rechtzeitig eingereicht worden sind und die o.g. Unterlagen und Formulare vollständig vorliegen, kann das Diplom angemeldet werden. Eine unvollständige Anmeldung kann nicht entgegengenommen werden.
Nach Bestätigung durch den Prüfungsausschuss beginnt die Diplombearbeitungszeit von 4 Monaten. Eine Verlängerung von maximal 2 Monaten kann gewährt werden. Dafür ist ein formloser Antrag mit Befürwortung durch einen der Prüfer*innen an den Prüfungsausschuss erforderlich.
In einem Zeitraum von 8 Wochen nach der Abgabe der Arbeit soll die abschließende mündliche Prüfung stattfinden, zusätzliche Informationen im Leitfaden.
Liegen Diplomtitel und –untertitel im Studienbüro vor, werden Diplomzeugnis und –urkunde vorbereitet und können nach Vorlage des Laufzettel abgeholt werden
Der Antrag zur Zugangsberechtigung (für die Fertigstellung/Nachbearbeitung der Diplomprojekte) für ehemalige Studierende ist im Downloadpool dieser Webseite erhältlich.
Claudia Warnecke
Christina Hartmann
Juliane Schwibbert
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 20189 - 119 / 187 / 249
Fax: +49 221 20189 - 49119
E-Mail: studoffice@khm.de
Zur Zeit für Publikumsverkehr geschlossen!!
Bitte alle Anfragen telefonisch oder per E-Mail
Wintersemester 2020/21
Vorlesungszeit:
19.10.2020 bis 05.02.2021
Sommersemester 2021
Vorlesungszeit:
12.04. bis 23.07.2021
Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Christina Hartmann
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 20189 - 119
Mail: c.hartmann@khm.de