Zentrale Gleichstellungsbeauftragte & Gleichstellungsbüro
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät alle Hochschulangehörigen in Fragen der Gleichstellung an der KHM. Sie ist gleichermaßen Interessenvertreterin und Beraterin. Zu ihren Aufgaben zählen die Mitwirkung bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die die Gleichstellung der Geschlechter, die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. Unterstützt wird ihre Arbeit durch die Gleichstellungskommission. Die Gleichstellungsbeauftragte handelt nach dem gesetzlichen Gleichstellungsauftrag. Dieser ist im Grundgesetz (GG), im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sowie im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) definiert.
Für wen ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte da?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für alle Angehörigen der Hochschule da: Studierende, Lehrende und Angehörige der Verwaltung. Sie unterliegt in jeder Hinsicht der Schweigepflicht und hat Schweigerecht.
Wie wird man zentrale Gleichstellungsbeauftragte?
Nach der Grundordnung der KHM (Grundordnung hinterlegen) wird die zentrale Gleichstellungsbeauftragte von allen weiblichen Mitgliedern der Hochschule gewählt und von der*dem Rektor*in bestellt. Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre - eine Wiederwahl ist zulässig.
Was sind die Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten?