Das Studienbüro befindet sich am Heumarkt 14, 50667 Köln im I. OG, Raum 1.19 und ist montags und dienstags von 10 - 13 Uhr sowie donnerstags von 10 - 16 Uhr geöffnet.
Für Fragen, Bescheinigungen und Terminanfragen sind wir telefonisch montags bis donnerstags von 9.30 bis 13 Uhr unter 20189-194 und über die E-Mail-Adresse studoffice@khm.de zu erreichen.
Das Semesterticket steht als 'Deutschlandticket für Studierende' ausschließlich als digitales Ticket zur Verfügung.
Es kann über einen Link nach Zahlung und Verbuchung des Semesterbeitrages online generiert und/oder als Download im Handy-Wallet gespeichert werden.
Das Deutschlandticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis oder Reisepass gültig.
Also bitte immer das digitale Deutschlandsemesterticket und einen amtlichen Lichtbildausweis bei Nutzung von Bus und Bahn bereithalten!!!
FAQs zum neuen Semesterticket
Willkommen im Studienbüro der Kunsthochschule für Medien Köln. Wir kümmern uns um Fragen, Sorgen und Nöte rund um das Studium an der KHM.
Die Immatrikulation für die neuen Studierenden erfolgt digital auf unserer Webseite. Nähere Informationen dazu werden Ende August / Anfang September per E-Mail verschickt. Der Link zum Online-Verfahren wird nach dem Eingang des Semesterbeitrages per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Dort werden auch die notwendigen Unterlagen hochgeladen. Nach Prüfung Ihrer Angaben werden die Studienbescheinigung, der Studienausweis und das Semesterticket ausgestellt und können zu Semesterbeginnnach Terminvereinbarung im Studienbüro abgeholt werden.
Vor Beginn eines neuen Semesters ist die Rückmeldung erforderlich. Die notwendigen Informationen zur Rückmeldung werden per E-Mail mitgeteilt und auf der Website veröffentlicht. Etwa eine Woche nach Zahlung des Semesterbeitrages liegen der aktuelle Studienausweis inkl. Semesterticket sowie Studienbescheinigungen hier im Studienbüro zur Abholung bereit.
Während des ersten Semesters ist eine Studienberatung durch eine Professorin/einen Professor obligatorisch und durch deren/dessen Unterschrift auf dem Mentorenbogen zu dokumentieren. Diese intensive, persönliche Studienberatung dient den Studierenden der Vorbereitung auf die besonderen Anforderungen des Projektstudiums. Der Mentorenbogen muss spätestens bis zur Rückmeldung zum 2. Semester im Studienbüro vorgelegt werden.
Für in Seminaren erbrachte Leistungen bzw. für Projekte erhalten die Studierenden Leistungsnachweise, die von den Lehrenden unterschrieben und in Form von Leistungsscheinen im Studienbüro abgegeben werden. Zur Erstellung von Hausarbeiten stehen Orientierungshilfen zur Verfügung. Die Scheine werden registriert und den Studierenden am Ende des Studiums wieder ausgehändigt.
Eine Beurlaubung vom Studium ist in bestimmten Fällen auf Antrag möglich. Dieser Antrag muss unter Vorlage der entsprechenden Nachweise, in einigen Fällen mit der Befürwortung einer Professorin/eines Professors innerhalb der Rückmeldefristen im Studienbüro eingereicht werden. Bei einer Beurlaubung ruhen die Fachsemester. Die Semesterbeitragspflicht entfällt im Falle einer Studierunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung, bei Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes und im Fall eines Auslandsstudiums.
Die Regelstudienzeit beträgt für das grundständige Studium (Diplom 1) 9 Semester, für das postgraduierte Studium (Diplom 2) 4 Semester, diese Zeiträume erhöhen sich für Studierende während der Corona-Epidemie um 1 bis 4 Semester (abhängig vom Studienbeginn). Bei Überschreitung dieser Regelstudienzeit gelten die einschränkenden Maßnahmen des Rektorats.
Die verbindlichen Richtlinien finden Sie in den Diplomprüfungsordnungen 1 und 2.
Bitte beachten: Für gesperrte Downloads muss man über die Website angemeldet sein.
Please note: You must be logged in via the website to access restricted downloads.
Die Rückmeldung zum Wintersemester 2026 ist jetzt möglich. Der Betrag (bitte exakt) für die Rückmeldung wird in einer Summe überwiesen. Bitte nutzen Sie/nutzt ausschließlich die folgende Bankverbindung mit dem neuen Kassenzeichen:
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen Kontoinhaber: Landeshauptkasse NRW
BIC WELADEDDXXX
IBAN DE54 3005 0000 0001 6700 25
Neuer Betrag: 389,87 €
Verwendungszweck (folgende Angaben sind für eine Zuordnung unbedingt erforderlich!):
!! Achtung neu !! Kassenzeichen: 95000004892
Name der/des Studierenden und Matrikelnummer
Die Rückmeldung gilt als erfolgt, wenn der Betrag bis zum 14.08.2026 auf dem o.a. Konto eingegangen ist. Nach Zuordnung des Semesterbeitrages ist der Zugang zum digitalen Deutschlandsemesterticket möglich (siehe oben).
Eine Studienbescheinigung senden wir gerne auf Anfrage digital zu.
Zur Einschreibung zum Wintersemester 2026/27 überweisen Sie bitte zuerst den Betrag in Höhe von 389,87 € für den Sozialbeitrag, das Deutschland-Semesterticket (gültig im Nahverkehr in ganz Deutschland ab 1.10.2026) , die Geräteversicherung und den AStA-Beitrag an folgende Bankverbindung:
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen
Kontoinhaber: Landeshauptkasse NRW
BIC WELADEDDXXX
IBAN DE54 3005 0000 0001 6700 25
Betrag: 389,87 €
Verwendungszweck (folgende Angaben sind für eine Zuordnung unbedingt erforderlich!):
Kassenzeichen: 95000004892
Name der/des Studierenden
Nach dem Eingang des Semesterbeitrages (spätestens zum 24.07.2026) auf dem Konto der KHM erhalten Sie einen Link zu unserem Online-Formular zur Immatrikulation. Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus und senden es bis zum 03.08.2026 ab. Achten Sie bitte auf Vollständigkeit Ihrer Unterlagen (z.B. Lebenslauf, beglaubigte Zeugniskopien, Passfoto), die am Ende des Immatrikulationsprozesses hochgeladen werden können. Welche Dokumente dies im Einzelfall sind, wird Ihnen beim Upload angezeigt. Falls Ihnen etwaige Dokumente noch nicht vorliegen (z.B. Exmatrikulationsbescheinigung), laden Sie bitte einen entsprechenden Nachweis hoch und legen das Original spätestens bei der persönlichen Einschreibung vor.Bei Unvollständigkeit ist eine Einschreibung nicht möglich. Nicht obligatorisch, aber empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Online-Verfahren:
Die Immatrikulation gilt formal als abgeschlossen, wenn die Online-Immatrikulation mit allen Unterlagen bis zum 03.08.2026 vollständig bei uns eingegangen ist.
Mit der Immatrikulation richtet die KHM Ihre persönliche
KHM-E-Mailadresse ein, die zwingend für die Kommunikation innerhalb der Hochschule und für sämtliche digitale/online-Anwendungen und Veranstaltungen genutzt werden muss.
Die Zugangsinformationen zu Ihrer E-Mail-Adresse sowie weitere wichtige Informationen erhalten Sie ausschließlich bei der persönlichen Immatrikulation vor Ort im Studienbüro. Bitte halten Sie für den Termin Ihren Personalausweis/ Reisepass bereit.
Die persönliche Immatrikulation ist in folgenden Zeiträumen jeweils montags, dienstags und mittwochs von 10 – 13 Uhr sowie donnerstags von 10 – 16 Uhr möglich:
21.09. – 24.09.2026
28.09. – 01.10.2026
05.10. – 08.10.2026
Das Deutschlandticket wird ausschließlich als Online-Ticket angeboten und kann nur nach der erfolgten persönlichen Immatrikulation heruntergeladen werden.
Das Semesterprogramm für das WS 2026/27 wird am 01.09.2026 auf der Homepage veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt finden Sie unter dem Punkt Vorlesungsverzeichnis (https://www.khm.de/Studium/) das aktuelle Semesterprogramm, ebenso ist dann eine Anmeldung zu den Seminaren möglich. Bitte beachten Sie, dass nur für die Seminare, bei denen es explizit vermerkt ist, eine Anmeldung erforderlich ist. Für diese Anmeldung benutzen Sie bitte noch einmal Ihre private E-Mail-Adresse.
Ergänzende Informationen zu den verschiedenen Seminarkategorien und -anforderungen finden Sie im Handout unten.
Das Studium beginnt am 12. Oktober 2026 mit der Eröffnungswoche.
Wann beginnt die Immatrikulationsphase?
Anfang Juli versenden wir vom Studienbüro per E-Mail die Information zur Zahlung des Semesterbeitrages. Nach Zahlungseingang erhalten die neuen Studierenden einen Link zur Immatrikulation mit Einreichung der erforderlichen Unterlagen im Online-Portal. Zum Abschluss der Immatrikulation vereinbaren wir einen Termin zum ersten persönlichen Kennenlernen kurz vor Beginn der Einführungswoche.
Muss ich beglaubigte Kopien einreichen?
Ja, die Nachweise müssen als amtlich beglaubigte Fotokopien hochgeladen werden; fremdsprachigen Zeugnissen oder Bescheinigungen ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen, deren Richtigkeit mittels vereidigter Übersetzer*in zu beglaubigen ist.
Reicht eine Mitgliedsbescheinigung meiner Krankenversicherung oder die Versichertenkarte aus?
Nein, Sie informieren Ihre Krankenversicherung über den Beginn des Studiums bei der KHM. Die Meldung über Ihren Versicherungsstatus wird per elektronischem Meldeverfahren an uns übermittelt. Wir bestätigen den Beginn Ihres Studiums wiederum digital zurück an die Krankenkasse. Die Absendernummer für die KHM lautet: H0003741.
Was benötige ich, wenn ich privat krankenversichert bin?
Privat Versicherte benötigen eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese Befreiung kann von jeder deutschen gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt werden und wird dann auch elektronisch an die KHM übermittelt.
Wann beginnt das Studium?
Das Studium beginnt mit der Einführungswoche im Wintersemester. Das genaue Datum wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Wann muss ich eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?
Die Bescheinigung über die Exmatrikulation muss immer dann vorgelegt werden, wenn Sie bereits innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an einer Hochschule eingeschrieben waren.
Muss ich alle Angaben im Einschreibungsformular ausfüllen?
Ja, alle abgefragten Daten und Fakten sind wichtig und sollten bitte gewissenhaft eingetragen werden.
Muss ich das Zertifikat für Deutsch Niveau B 2 bei Immatrikulation einreichen?
Ja, das Zertifikat B2 soll bei Einschreibung vorgelegt werden.
Muss ich die B2-Prüfung an einem Goethe-Institut ablegen?
Das Sprachzertifikat kann auch von anderen Sprachschulen ausgestellt werden, sofern die Sprachprüfungen dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) entsprechen.
Bietet die KHM für internationale Studierende Sprachkurse an?
An der KHM werden Deutsch-Tutorials, online und in Präsenz angeboten. Informationen darüber versenden wir ca. 3 Monate vor der Immatrikulationsphase. Diese ersetzen jedoch nicht Sprachkurse mit Abschlussprüfungen.
Welche Unterstützung gibt es für Studierende mit Beeinträchtigung/ Behinderung?
Studierende mit Beeinträchtigung können sich an die zuständige Beauftragte in der Hochschule wenden, die über Unterstützungsmöglichkeiten im Studium und ggfs. Beantragung von Nachteilsausgleichen berät.
Vordiplomprüfung
Im 3. Fachsemester werden die Studierenden des Diplomstudiengangs 1 eingeladen, das Vordiplom abzulegen. 8 Leistungsnachweise sind für die Anmeldung erforderlich und müssen im Studienbüro vorgelegt werden:
Nach Prüfung der Leistungsnachweise und schriftliche Bestätigung des Anmeldebogens durch das Studienbüro kann ein Termin mit den Betreuer*innen zur Vordiplomprüfung vereinbart werden. Der unterzeichnete Prüfungsbogen ist nach der Prüfung im Studienbüro abzugeben, zusätzliche Informationen im Leitfaden.
Diplomprüfung
Sobald alle Leistungsnachweise vorliegen,
für Studierende Diplom 1:
für Studierende Diplom 2:
kann das Diplom angemeldet werden. Ergänzend zu den vorher vorliegenden und vom Studienbüro geprüften Leistungsscheinen wird neben dem Anmeldungsbogen eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan - gegengezeichnet von einer/einem Betreuer*in und der Projektverwaltung - beim Prüfungsausschuss (über das Studienbüro) eingereicht. Weitere ausführliche Informationen und das Anmeldungsformular finden Sie in der Diplomanmeldung (Diplom 1 und Diplom 2).
Erst wenn alle Leistungsnachweise eingereicht worden sind und die o.g. Unterlagen und Formulare vollständig vorliegen, kann das Diplom angemeldet werden. Eine unvollständige Anmeldung kann nicht entgegengenommen werden.
Nach Bestätigung durch den Prüfungsausschuss kann das Diplomprojekt im Projektbüro angemeldet werden und es beginnt die Diplombearbeitungszeit für die künstlerisch-gestalterische und die schrifltiche Arbeit von 4 Monaten. Für die schriftliche Arbeit stehen Orientierungshilfen und ein Deckblatt zur Verfügung. Eine Verlängerung von maximal 2 Monaten kann gewährt werden. Dafür ist ein formloser Antrag mit Befürwortung durch einen der Prüfer*innen an den Prüfungsausschuss erforderlich.
In einem Zeitraum von 8 Wochen nach der Abgabe der Arbeit soll die abschließende mündliche Prüfung stattfinden.
Der Antrag zur Zugangsberechtigung (für die Fertigstellung/Nachbearbeitung der Diplomprojekte) für ehemalige Studierende ist im Downloadpool erhältlich.
Karin Cordes
Juliane Schwibbert
Claudia Warnecke
Heumarkt 14, 50667 Köln
+49 221 20189 -194 / 119 / 187 / 249
Fax +49 221 20189 - 49249
studoffice@khm.de
Öffnungszeiten:
Montag + Dienstag von 10 - 13 Donnerstag von 10 - 16 Uhr
Anfragen oder Termine sind auch telefonisch, Mo - Do 9:30 bis 13:00 Uhr, möglich oder per E-Mail
Sommersemester 2026
Vorlesungszeit:
13.04.2026 bis 24.07.2026
Wintersemester 2026/27
Vorlesungszeit:
12.10.2026 bis 05.02.2027
Winterpause:
21.12.2026 bis 01.01.2027
Sommersemester 2027
Vorlesungszeit:
12.04.2027 bis 23.07.2027
Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Petra Clemens
Heumarkt 14
50667 Köln
+49 221 20189 – 372
pclemens@khm.de