FAQ

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35 Jahre Kunsthochschule für Medien Köln

Kann ich einen Termin für eine Mappenberatung bei einer/ einem Professor*in vereinbaren?

Die KHM bietet keine Mappenberatung bei Lehrenden an. Die Bewerber*innen werden ermutigt, über die Präsentation ihrer künstlerischen Arbeitsproben selbständig zu entscheiden.


Kann ich mich ohne Allgemeine Hochschulreife (Abitur) an der KHM bewerben?

Bewerber*innen ohne Allgemeine Hochschulreife können sich bewerben und zugelassen werden, wenn sie über eine besondere künstlerische Eignung für den Studiengang Mediale Künste an der KHM verfügen. Diese stellt eine Kommission anhand der eingereichten Arbeitsproben während des Bewerbungsverfahrens fest.


Kann ich mich in dem Jahr bewerben, in dem ich Abitur mache?

Ja, das ist möglich, wenn das Halbjahreszeugnis zur Bewerbung vorliegt und das Abiturzeugnis spätestens bei der Immatrikulation nachgereicht wird.


Wie wichtig ist meine Abitur-Durchschnittsnote?

Die Durchschnittsnote spielt keine entscheidende Rolle. Das wichtigste Kriterium bei der Auswahl der Bewerber*innen ist die künstlerische Eignung für den Studiengang Mediale Künste, die von einer Kommission anhand der eingereichten Arbeitsproben festgestellt wird.


Wie hoch sind die Semesterbeiträge und was ist darin enthalten?

Aktuell werden Beiträge in Höhe von rund 400 Euro pro Semester erhoben. Darin enthalten sind das Semesterticket (gültig in ganz NRW in Bus, Bahn und Nahverkehrszügen), sowie Beiträge für das Studierendenwerk und die Versicherung des Equipments in der KHM-Ausleihe.


Kann ich mich gleichzeitig für Diplom 1 und Diplom 2 bewerben?

Da die KHM nur einen Studiengang (in zwei verschiedenen Varianten) anbietet, ist eine Doppelbewerbung nicht möglich, die Bewerber*innen müssen sich für ein Bewerbungsverfahren entscheiden.


Kann ich mich für den Studiengang Diplom 2 bewerben, bevor ich das Abschlusszeugnis meiner Hochschule erhalten habe?

Ja, das ist möglich, wenn den Bewerbungsunterlagen eine Bescheinigung des aktuellen Prüfungsamtes beigefügt wird, aus der hervorgeht, dass der/ die Bewerber*in das Studium spätestens im Laufe des nächsten Sommersemesters abschließen wird.


Kann ich Original-Zeugnisse einreichen?

Nein, es werden nur beglaubigte und bei ausländischen Zeugnissen zusätzlich übersetzte Kopien (englisch oder deutsch) angenommen.


Was beinhaltet die sprachliche Auseinandersetzung als schriftlich-analytische Bearbeitung der Komponente 1?

Der Fokus dieser Komponente der thematischen Arbeit liegt auf der Sprache, also auf der sprachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema in Textform.


Welchen Umfang sollte die Projektskizze (Diplom 2) haben?

Bei der Projektskizze kann es sich um einen Text (in der Regel zwei bis drei Seiten) oder, z.B. im Falle von Installationen, um eine Skizze handeln. Erläuterungen hierzu finden sich in den Bewerbungsunterlagen.


Ich interessiere mich für zwei oder mehr Schwerpunkte im Studiengang Diplom 2.

Für welchen soll ich mich bewerben?

Man kann sich nur für einen Schwerpunkt bewerben. Sollte die Kommission nach Sichtung der Arbeitsproben der Auffassung sein, dass der/ die Bewerber*in eher für einen anderen Schwerpunkt geeignet erscheint, werden die Bewerbungsunterlagen an die entsprechende Kommission weitergeleitet werden, wenn dafür das Einverständnis gegeben wurde (siehe Bewerbungsformular).


Muss ich das Zertifikat für Deutsch Niveau B 2 schon bei der Bewerbung einreichen?

Nicht unbedingt, aber der aktuelle Kenntnisstand der deutschen Sprache muss nachgewiesen werden und darf Level A2 nicht unterschreiten. Das Zertifikat B2 ist dann bei Einschreibung vorzulegen.


Muss ich die B2-Prüfung an einem Goethe-Institut ablegen?

Das Sprachzertifikat kann auch von anderen Sprachschulen ausgestellt werden, sofern die Sprachprüfung dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen entspricht.


Bietet die KHM für internationale Studierende Sprachkurse an?

Ja, es werden an der KHM Deutsch-Tutorials angeboten. Diese ersetzen jedoch nicht Sprachkurse mit Abschlussprüfungen.


Gibt es eine Quote für die Zulassung von internationalen Studierenden?

Die Bewerbungen werden unabhängig von der Nationalität der Bewerber*innen nach dem Kriterium der künstlerischen Eignung für den Studiengang Mediale Künste ausgewählt.


Welche Unterstützung gibt es für Studierende mit Beeinträchtigung/ Behinderung?

Studierende mit Beeinträchtigung können sich an die zuständige Beauftragte in der Hochschule wenden, die über Unterstützungsmöglichkeiten im Studium und ggfs. Beantragung von Nachteilsausgleichen berät.

Wann beginnt die Immatrikulationsphase?

Ende August versenden wir vom Studienbüro per E-Mail die Information zur Zahlung des Semesterbeitrages. Nach Zahlungseingang erhalten die neuen Studierenden einen Link zur Immatrikulation mit Einreichung der erforderlichen Unterlagen im Online-Portal. Zum Abschluss der Immatrikulation vereinbaren wir einen Termin zum ersten persönlichen Kennenlernen kurz vor Beginn der Einführungswoche.

  

Muss ich beglaubigte Kopien einreichen?

Ja, die Nachweise müssen als amtlich beglaubigte Fotokopien hochgeladen werden; fremdsprachigen Zeugnissen oder Bescheinigungen ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen, deren Richtigkeit mittels vereidigter Übersetzer*in zu beglaubigen ist.


Reicht eine Mitgliedsbescheinigung meiner Krankenversicherung oder die Versichertenkarte aus?

Nein, Sie informieren Ihre Krankenversicherung über den Beginn des Studiums bei der KHM. Die Meldung über Ihren Versicherungsstatus wird per elektronischem Meldeverfahren an uns übermittelt. Wir bestätigen den Beginn Ihres Studiums wiederum digital zurück an die Krankenkasse. Die Absendernummer für die KHM lautet: H0003741.


Was benötige ich, wenn ich privat krankenversichert bin?

Privat Versicherte benötigen eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese Befreiung kann von jeder deutschen gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt werden und wird dann auch elektronisch an die KHM übermittelt.


Wann beginnt das Studium?

Das Studium beginnt mit der Einführungswoche im Wintersemester. Das genaue Datum wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.


Wann muss ich eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?

Die Bescheinigung über die Exmatrikulation muss immer dann vorgelegt werden, wenn Sie bereits innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an einer Hochschule eingeschrieben waren.


Muss ich alle Angaben im Einschreibungsformular ausfüllen?

Ja, alle abgefragten Daten und Fakten sind wichtig und sollten bitte gewissenhaft eingetragen werden.


Muss ich das Zertifikat für Deutsch Niveau B 2 bei Immatrikulation einreichen?

Ja, das Zertifikat B2 soll bei Einschreibung vorgelegt werden. In besonderen Ausnahmefällen und mit einem Nachweis sehr guter Englisch-Kenntnisse (Niveau IELTS 6.5) kann das Zertifikat auch später, spätestens zum Ende des ersten Semesters (im Studiengang Diplom 2), bzw. zum Ende des ersten Studienjahres (im Studiengang Diplom 1) nachgereicht werden. Bitte stellen Sie dafür bei Immatrikulation einen Antrag.


Muss ich die B2-Prüfung an einem Goethe-Institut ablegen?

Das Sprachzertifikat kann auch von anderen Sprachschulen ausgestellt werden, sofern die Sprachprüfungen dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) entsprechen.


Bietet die KHM für internationale Studierende Sprachkurse an?

An der KHM werden Deutsch-Tutorials, online und in Präsenz angeboten. Informationen darüber versenden wir ca. 3 Monate vor der Immatrikulationsphase. Diese ersetzen jedoch nicht Sprachkurse mit Abschlussprüfungen.


Welche Unterstützung gibt es für Studierende mit Beeinträchtigung/ Behinderung?

Studierende mit Beeinträchtigung können sich an die zuständige Beauftragte in der Hochschule wenden, die über Unterstützungsmöglichkeiten im Studium und ggfs. Beantragung von Nachteilsausgleichen berät.

Studienbüro

Studienbüro
Karin Cordes

Juliane Schwibbert

Claudia Warnecke

Heumarkt 14

50667 Köln


Tel.: +49 221 20189 - 194 /

119 / 187 / 249
Fax: +49 221 20189 - 49249
E-Mail: studoffice@khm.de


Öffnungszeiten:

Montag + Dienstag von 10 - 13  Donnerstag von 10 - 16 Uhr


Anfragen oder Termine sind auch telefonisch, Mo - Do 9:30 bis 13:00 Uhr,  möglich oder per E-Mail.


Sommersemester 2025

Vorlesungszeit:

14.04. 2025 bis 25.07.2025


Wintersemester 2025/26

Vorlesungszeit:
20.10.2025 bis 13.02.2026

Winterpause:

22.12.2025 bis 02.01.2026


Sommersemester 2026

Vorlesungszeit:

13.04.2026 bis 24.07.2026

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