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Die Moeglichkeit, einen Mechanismus sozialer Kontrolle in die Architektur eines Gebaeudes einzubauen, stammt schon von 1791. In seinem Buch "Panopticon or the Inspection House" stellte Jeremy Bentham seine Vision von so einem Gebaeude vor:
Kreisfoermig rund um einen zentralen Brunnen geordnet. Durch einen Wachturm, der oberhalb des Brunnen und im Dunklen liegt, sind alle Raeume, die erhellt im Kreis liegen, gleichzeitig zu beobachten. Es ist das Bewusstsein, selbst gesehen zu werden, ohne den Beobachter dabei sehen zu koennen, was die Gefangenen untaetig und unrebellisch haelt.

 







Dazu kritisch Foucault [in Howard Rheingolds "Virtuelle Gemeinschaft" Addison Wesley Verlag, S.352]:
"Das Panopticon, warnt er, kommt in vielen Verkleidungen. Es ist keine wertneutrale Technologie. Es ist eine Technologie, die einer kleinen Zahl von Menschen erlaubt, eine grosse Zahl anderer zu beherrschen. J.Edgar Hoover benutzte sie. Ebenso Mao tse-Tung. Man braucht keine Glasfaserkabel, um den Ueberwachungsstaat zu errichten aber Ueberwachung wird zweifellos leichter, wenn Sie die Apparate der Ueberwachung freiwillig in Ihrem eigenen Haus aufstellen."






Gary Marx, Prof fuer Soziologie am MIT schreibt [in Howard Rheingolds "Virtuelle Gemeinschaft" Addison Wesley Verlag, S.357]:
Ein wichtiges Beispiel fuer die Art der geforderten Prinziepen ist im Code of Fair Information zusammengefasst, der fuer das U.S.Department or Health Education and Welfare zusammengestellt wurde.
Der Codex nennt fuenf Prinzipien:

1. Es darf keine geheimen Aufzeichnungen und Sammlungen persoenlicher Daten geben.
2. Jeder(mann?) muss die Moeglichkeit haben herauszufinden, welche Daten ueber ihn aufgeziechnet sind und wie sie benutzt werden.
3. Jeder(mann?) muss die Moeglichkeit haben zu verhindern, dass Daten, die fuer einen bestimmten Zweck aufgezeichnet wurden, ohne seine Zustimmung fuer andere Zwecke verwendet oder verfuegbar gemacht werden.
4. Jeder(mann?) muss die Moeglichkeit haben, die Aufzeichnungen ihn betreffender, persoenlich zuordbarer Daten zu korrigieren oder zu ergaenzen.
5. Jede Organisation, die Aufzeichnungen persoenlicher zuordbarer Daten vornimmt, verwaltet, benutzt oder weitergibt, muss sicherstellen, dass die Daten der vorgesehenen Anwendung angemessen sind, und Vorsichtsmassnahmen ergreifen, um einen Missbrauch von Daten auszuschliessen.