Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus hat die KHM basierend auf den Regelungen von Bund, Land und Kommunen umfangreiche Maßnahmen getroffen, ihre Hochschulmitglieder zu schützen. Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln von Bund und Land sind strikt einzuhalten.
Die KHM befindet sich in einem geschützten Betrieb. Er ist über Hygienepläne gesichert, die kontinuierlich aktualisiert angepasst werden (Siehe Betriebansweisung / PDF).
Eine medizinische Mund-Nasen-Maske ist überall zu tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken des Standards FFP2 und höheren Standards (ohne Ausatemventil) oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Alle Nachfragen bitte immer mailen an: corona-buero@khm.de
Bis zum 07.03. gelten folgende Richtlinien.
Lehrveranstaltungen:
Lehrveranstaltungen sollten bitte weiter online durchgeführt werden.
Präsenzprüfungen:
Ausleihe von Equipment:
Die Studierenden können Equipment für notwendige Prüfungen und deren vorbereitende Maßnahmen ausleihen – im Rahmen einer kontaktarmen Durchführung und Abwicklung der Ausleihe.
Bibliothek:
Die Räume der Bibliothek bleiben geschlossen. Für die Ausleihe von Medien nutzen Sie bitte das Bestellformular auf der Bibliotheks-Seite. Abholung ist von Mo-Do, 10-13 Uhr.
Zugang zu Einzelarbeitsplätzen:
Um prüfungsvorbereitende Maßnahmen zu ermöglichen, erlauben wir als Ausnahme die Zugänglichkeit zu Einzelarbeitsplätzen, wenn die Arbeit an diesen bis zum 07.03. zwingend notwendig ist.
Hier geht es darum, Härtefälle zu vermeiden, in denen es ohne diese Möglichkeit zu einer unzumutbaren Verlängerung der Studiendauer kommen könnte.
Der Zugang zu Einzelarbeitsplätzen in den technischen Räumen erfolgt nach folgender Priorisierung:
1) Diplomand*innen: Studierende, die im Diplom stehen und/oder bis Ende März anmelden müssen.
2) Vordiplomand*innen, die ihr Vordiplom bereits angemeldet haben.
Da Personenansammlungen in den entsprechenden Gebäuden vermieden und das Infektionsrisiko für Studierende und Angestellte minimiert werden sollen, sind vor allem dort diese Einschränkungen und Priorisierungen wichtig.
Der Zugang zu Einzelarbeitsplätzen in den Ateliers der Lehrenden erfolgt nach folgender Priorisierung:
1) Diplomand*innen: Studierende, die im Diplom stehen und/oder bis Ende März anmelden müssen.
2) Vordiplomand*innen, die ihr Vordiplom bereits angemeldet haben.
3) Alle sonstigen Projekte, um ein kontinuierlichen Studienverlauf zu ermöglichen und eine Studienverlängerung zu vermeiden.
Alle Einzelarbeitsplätze können nur in Absprache mit den Raumverantwortlichen gebucht und koordiniert werden. Ansprechpartner*innen für Buchungen von Studios, Ateliers, Labs, Räumen stehen hier unten auf der Homepage.
Animations-Studio (Isabel Herguera)
Atelier NETZE H.402 (Hans Bernhard)
Case (Alex Grein, Beate Gütschow)
Experimentelle Informatik (Heck, Nawrath)
exMedia Lab - Risograph (Hen/Lingnau)
exMedia Lab (Hen/Friedrich/Lingnau)
Flexzone (Constantin Schädle)
Hybrid Space, Seminarraum 017, Filzengraben 18-24 (Prof. Vogelaar)
Klanglabor (hans w. koch)
LAB 4 A & B (Daniel Burkhardt)
room2 (Christian Sievers/Julia Scher)
Transmedialer Raum (Thomas Hawranke)
Atelier für Malerei & Skulptur (Leah-Lilith Heeren/Johannes Wohnseifer)
Aula (Lutz Menniken, Michael Straßburger, aula@khm.de)
Colorgrading, Suite 2 (Ewald Hentze)
Computerseminarraum; FG 2b,c H.4.04 (Hans Huber, computerseminarraum@khm.de)
Fotolabor (Heiko Diekmeier, Claudia Trekel, foto@khm.de)
- Foto Canon DR 0.06
- Foto Epson DR 1.12
- Foto Fotostudio 0.01
- Foto Gr. C-Raum 1.14
- Foto Kl. C-Raum 1.08
- Foto UG Analoglabor
- Foto Lambda
Tonstudios (Ralf Schipke, Judith Nordbrock)
Edit Suite 1-8 / H.3.02ff (Rita Schwarze)
Edit Suite 09-12 / H.2.04ff (Fani Schoinopoulou)
Studio A & B (Maja Bullok, studios@khm.de )
VFX-Lab MacPro (Christian Eller, vfxlab@khm.de)
VFX-Lab (Christian Eller, vfxlab@khm.de)
Zentrale Werkstatt (Axel Autschbach)
Ich fühle mich krank! Was tun?
Unbedingt die Hausarztpraxis anrufen und zuhause bleiben. Der Arzt berät über das weitere Vorgehen. Beratung erfolgt auch unter der Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Tel. 116 117) oder beim Gesundheitsamt Köln (Neumarkt 15 -21, 50667 Köln, Tel. 0221 / 221 -33500). Bis zu drei Tagen ist ein Zuhausebleiben ohne Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich.
Corona positiv: Wie melde ich einen Corona-Infektionsfall?
Für alle Personen (auch Gäste, Dozierende oder Besucher), die akut erkrankt sind, gilt ein Hausverbot. Das gilt gleichfalls, wenn bis zu zwei Wochen nach einem persönlichen Termin oder einer Präsenz an der KHM ein positiver Corona-Befund gestellt wird. Alle sind zudem aufgefordert, die KHM über ihre zentrale Informationsstelle (corona-buero@khm.de) unmittelbar darüber in Kenntnis zu setzen, die Kontaktpersonen innerhalb der wahrscheinlichen Inkubationszeit zu benennen und sich im bestätigten Fall auch immer beim Gesundheitsamt der Stadt Köln zu melden.
Studierende werden aufgefordert, diese Informationen zudem der*m jeweilige*n Lehrende*n bzw. Prüfende*n zukommen zu lassen.
Beschäftigte in der Lehre und in der Verwaltung informieren zudem auch ihre*n direkte*n Vorgesetzte*n und die Personalabteilung (abt3@khm.de).
Beschäftigte, die gesundheitlich dazu in der Lage sind, haben in dieser Zeit von Zuhause zu arbeiten. Die*er Vorgesetzt*e sorgt für eine entsprechende Ermöglichung der Arbeit von zu Hause, soweit die dienstlichen Aufgaben dies erlauben.
Gegenüber Personen, die in "engem Kontakt" (Kategorie I gemäß RKI) mit einer oder mehreren an SARS-CoV-2 erkrankten Personen standen oder noch stehen, wird für die Dauer des engen Kontaktes und 14 Tage darüber hinaus ebenfalls ein Hausverbot für die KHM ausgesprochen. Sie haben in dieser Zeit von Zuhause zu arbeiten. Die*er Vorgesetzte sorgt für die Ermöglichung der Arbeit von zu Hause, soweit die dienstlichen Aufgaben dies zulassen.
Ich komme (zurück) aus einem Risikogebiet im Ausland. Was tun?
Für alle Rückkehrer aus Risikogebieten gilt eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen. Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend die zu beachtenden Regeln und die Liste der Risikogebiete.
Zudem alle Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums.
Behördlich angeordnete Quarantäne
Für den Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne haben die Lehrenden wie die Beschäftigten dies der zentralen Informationsstelle der KHM (corona-buero@khm.de) sowie der Abteilung Personal (abt3@khm.de) zu melden, um der KHM die Möglichkeit zu eröffnen, Ersatzansprüche gemäß Infektionsschutzgesetz geltend zu machen.
Hygienekonzepte / Corona
Claudia Warnecke
Christina Hartmann
Juliane Schwibbert
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 20189 - 119 / 187 / 249
Fax: +49 221 20189 - 49119
E-Mail: studoffice@khm.de
Zur Zeit für Publikumsverkehr geschlossen!!
Bitte alle Anfragen telefonisch oder per E-Mail
Wintersemester 2020/21
Vorlesungszeit:
19.10.2020 bis 05.02.2021
Sommersemester 2021
Vorlesungszeit:
12.04. bis 23.07.2021